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Deutsche Bahn - 829723-6 - Innenansicht Sitzplatz mit hochklappbarer Sitzfläche beim Rollstuhlplatz nahe der Universal-Toilette im Wagen 829 723-6, aufgenommen am 16. März 2021. Im Unterschied zum einfachen Klappsitz rechts im Bild hat dieser Sitz eine bessere Polsterung der Sitzfläche, eine richtige Rückenlehne und Armlehnen (die rechte derzeit hochgeklappt). Die TSI PRM regelt unter anderem: „Neben oder gegenüber jedem Rollstuhlplatz muss mindestens ein Sitz für eine Begleitperson des Rollstuhlfahrers vorgesehen sein. Dieser Sitz muss den gleichen Komfort bieten wie die anderen Fahrgastsitze und kann auch auf der gegenüberliegenden Seite des Ganges angebracht sein.“ Mangels Hinweisen im Fahrzeug - die sind nicht explizit vorgeschrieben - werden viele Fahrgäste nicht ahnen, wozu dieser bessere Sitz an dieser Stelle eingebaut wurde. Sobald der Zug etwas voller wird, sind diese Plätze bevorzugt weg. Pech für meine Frau und Begleitperson. Mangels Kennzeichnung werden viele Fahrgäste nicht verstehen, wieso sie Platz machen sollten. Es gibt bisher nur ganz wenige Aufgabenträger in Deutschland, die eine Kennzeichnung vorsehen. Photo: Bernd Kittendorf (info@bernd-kittendorf.de) Homepage: www.bernd-kittendorf.de |
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