Deutsche Bahn - 829723-6 - Innenansicht
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Deutsche Bahn - 829723-6 - Innenansicht

Sitzplatz mit hochgeklappter Sitzfläche beim Rollstuhlplatz nahe der Universaltoilette im Wagen 829 723-6, aufgenommen am 16. März 2021. Im Unterschied zum einfachen Klappsitz rechts im Bild hat dieser Sitz eine bessere Polsterung der Sitzfläche, eine richtige Rückenlehne und Armlehnen (die rechte ebenfalls hochgeklappt). Die Vorschrift TSI PRM regelt unter anderem: „Neben oder gegenüber jedem Rollstuhlplatz muss mindestens ein Sitz für eine Begleitperson des Rollstuhlfahrers vorgesehen sein. Dieser Sitz muss den gleichen Komfort bieten wie die anderen Fahrgastsitze und kann auch auf der gegenüberliegenden Seite des Ganges angebracht sein.“ Mangels Hinweisen im Fahrzeug werden viele Fahrgäste nicht ahnen, daß und wozu dieser bessere Sitz von der EU gefordert wurde. Positiv an diesem Platz: die dort sitzende Begleitperson hat direkten Blickkontakt zum begleiteten Rollstuhl-Nutzer.
Übrigens wurde den Behinderten im Dialog zu ungünstigen Lösungen im Mireo für die S-Bahn Rhein-Neckar erklärt, daß Begleitersitze keine klappbare Sitzfläche haben dürften. Ob nun die Begleitersitze hier ausgetauscht werden? Sicherlich nicht, es ging nur darum, nicht einzugestehen, was alles vorher nicht richtig durchdacht wurde.


Photo: Bernd Kittendorf (info@bernd-kittendorf.de)
Homepage: www.bernd-kittendorf.de



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