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Straßenbahn Dresden - 2707 - Innenansicht Blauer Haltewunschtaster und Wechselsprechstelle für Mobilitätseingeschränkte neben einer Rollstuhlrampe im Triebwagen 2707, aufgenommen am 31. Mai 2018. Was manchen Menschen als nützlich erscheinen mag, hat so angebracht seine Tücken. Erster Fehler: der Verkehrsbetrieb hält die Queraufstellung des Rollstuhls für sicher. Der Rollstuhl steht planmäßig während der Fahrt der Straßenbahn quer zur Fahrzeuglängsachse. In Bussen ist das anders vorgeschrieben und der Rollstuhlplatz ist hier auch anders vorgesehen, als in Straßenbahnen in vielen Städten. Allgemein gesprochen: beim heftigen Bremsen des Verkehrsmittels „fliegt“ man wie im Auto nach vorn, den Gesetzen der Kräfte nach der Physik folgend. Steht der Rollstuhl mit seinem Rückenteil an einer Haltevorrichtung (Blickrichtung im Fahrzeug nach hinten), so wird der Rollstuhlfahrer nur in seine Rückenlehne „gedrückt“ und ein seitliches „Verrutschen“ des Rollstuhls wird verhindert. Gut gemacht, sind sichere Aufstellmöglichkeiten also machbar. Fehler zwei: vom Rollstuhlplatz aus erreicht man diesen Taster nicht. Wenn man im Rollstuhl vorrollt, bevor die Bahn zum Stehen gekommen ist, steigt das Unfall-Risiko (Bremsen gelöst, schräg zur Fahrtrichtung), was böse Folgen für den Menschen im Rollstuhl (Kopf, Wirbelsäule), andere Fahrgäste und auch den Rollstuhl haben kann. So gesehen ist wegen der ungünstigen technischen Lösung in den Straßenbahnen die Kombination aus „...für die sachgemäße Handhabung der Rollstühle ... trägt der jeweilige Fahrgast ... die Verantwortung“ und „Verlassen Sie den Standplatz erst, wenn das Fahrzeug angehalten ... hat“ im Faltblatt für Rollstuhlfahrer nachvollziehbar. Technisch gehen Rollstuhlplätze längst besser, doch das wurde nicht so bestellt. Für Dresden reicht ein „Standplatz“. Photo: Bernd Kittendorf (info@bernd-kittendorf.de) Homepage: www.bernd-kittendorf.de |
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