Deutsche Bahn - 623 006 - Innenansicht
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Deutsche Bahn - 623 006 - Innenansicht

Fahrgastraum im Triebwagen 623 006, aufgenommen am 04. Oktober 2015. Zwischen Einstiegsbereich und der Universaltoilette (rechts am Bildrand) gibt es zwei Sitzplätze und beim Rollstuhlplatz drei in Grundstellung hochgeklappte Klappsitze.
Neben oder gegenüber jedem Rollstuhlplatz muß mindestens ein Sitz für eine Begleitperson des Rollstuhlfahrers vorgesehen sein. Dieser Sitz muß den gleichen Komfort bieten wie die anderen Fahrgastsitze und kann auch auf der gegenüberliegenden Seite des Ganges angebracht sein. Für diesen Rollstuhlplatz wäre als Ortsangabe für die tatsächliche Lage dahinter treffender als neben oder gegenüber, denn der Rollstuhl sollte ja mit dem Rücken zu dem dunklen Brett (mit gelb-schwarzer Warnmarkierung) stehen (Blickrichtung WC und nicht zur eigenen Begleitperson). Übrigens ist auch der Blickkontakt zwischen dem Sitz für die Begleitperson und dem anderen Rollstuhlplatz nicht ohne weiteres möglich. Zum Begriff Begleitperson und worum es dabei geht: es scheint unterschiedliche Vorstellungen bei medizinischen und sozialen Berufen und denen zu geben, die Einrichtung von Zügen planen.


Photo: Bernd Kittendorf (info@bernd-kittendorf.de)
Homepage: www.bernd-kittendorf.de



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