Behindertenrechte in die Verfassung!
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Behindertenrechte in die Verfassung!

Das Buch handelt vom „Kampf um die Grundgesetzergänzung 1990-1994“. Die Ergänzung des Grundgesetzes in Artikel 3 um den Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ war Anfang der 1990er Jahre kein Geschenk an die Behinderten, sondern hart umstritten. Der Autor geht auch der Frage nach, wieso dieser Satz nicht von Anfang an im Grundgesetz stand. Wurde er damals wirklich vergessen? Dazu muß man sich damit auseinander setzen, wie Begriffe aus Sicht der jeweiligen Zeit gelesen werden müssen. Nein, „vergessen“ ist nicht die zutreffende Bezeichnung für das Weglassen. Übrigens: wieso Barrierefreiheit und Inklusion zwar als Schlagworte (auf manchen Ebenen) vorkommen, oft jedoch die diesbezüglichen Maßnahmen „ausgeblendet“ bleiben, hat sicherlich ähnliche Ursachen.
Zwar gibt es inzwischen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die auf den genannten Satz Bezug nehmen (bei Entscheidungen zu Testierfähigkeit, schulischer Integration, Mietrecht, Behindertenparkplätzen, Wahlrecht, Blindenführhunden, Triage, Zeugnisvermerken), doch in trockenen Tüchern ist das mit dem Benachteiligungsverbot noch lange, lange nicht. Vor allem nicht im Alltag. Daher ja auch die im Ergebnis beschämende Darstellung des Ist-Zustands in Deutschland bei der Staatenprüfung zur UN-Behindertenrechtskonvention. Schon von daher sollte man mehr als einen Blick in Kapitel 26 des Buchs werfen.
Ein Nachwort im Buch stammt von Frau Sigrid Arnade. Sie bezieht sich unter anderem darauf, wie ungläubig Studierende heutzutage darauf reagieren, wenn sie in Vorträgen darauf eingeht, wann die diesbezügliche Änderung im Grundgesetz erfolgte.

Hans-Günter Heiden, erschienen 2024, 222 Seiten, 15,0 cm x 23,0 cm, ISBN: 978-3-7799-7624-0.


Scan: Bernd Kittendorf (info@bernd-kittendorf.de)
Homepage: www.bernd-kittendorf.de



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